Der Begriff Bunkerkirche mag vielleicht nicht richtig gewählt sein, aber der Bau eines Luftschutzraumes komplett unter einer Kirche ist etwas Besonderes. Die Stuttgarter Martinskirche am Pragfriedhof ist aus diesem Grund außergewöhnlich.
1937 wurde die Kirche an dieser Stelle gebaut und ersetzte die Martinskapelle die von Paul Lechler gestiftet wurde. Auch beim Bau der Kirche beteiligten sich die Nachfahren von Paul Lechler als Mäzen. Für die Genehmigung dieser Kirche war die Bedingung, dass unter der Kirche ein kompletter Schutzraum für die gleiche Anzahl der Besucher wie in der Kirche selbst gebaut werden musste. Da Kirchenneubauten in der nationalsozialistischen Zeit eher die Ausnahme war, ist dieser Bunker etwas Besonderes. Mit Beginn des Krieges wurden die Luftschutzräume vom Polizeipräsidenten von Stuttgart als Luftschutzrettungsstelle angemietet und die Rettungsstelle 16 eingerichtet. Die Umbaukosten wurden auf Kosten der Stadt vorgenommen. Die Vergütung sollte 137 RM je Monat betragen. Nach wenigen Monaten wurden die Zahlungen eingstellt, da der Polizeipräsident sich auf das Luftschutzgesetz berief, in dem er geregelt sah, dass die Kirchengemeinde die Räume kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen muss. Die evangelische Kirche Deutschland konnte dieser Rechtsauffassung nicht folgen. Erst Ende 1943 konnte dazu eine Einigung herbeigführt werden. Eine Rückzahlung der erhaltenen Miete konnte unterbleiben, die Kirche musste aber für den Unterhalt der Luftschutzrettungsstelle aufkommen. Laut den Akten war dies ein Präzidentsfall, die vom Reichsminister Göhring letzendlich entschieden wurde.