In Stuttgart gibt es heute noch 43 Schutzbauten, die sich in der so genannten Zivilschutzbindung befinden. Dazu zählen Hochbunker, Tiefbunker, Stollen und Mehrzweckanlagen. In diesen Bauwerken gibt es insgesamt 65.530 Schutzplätze. Bis 2008 lag diese Zahl bei 46 Bauwerken.Seit dieser Zeit wurde die Differenz entwidmet.
Mehrzweckanlagen
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10 Stück |
21.412 Schutzplätze |
Hochbunker
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11 Stück
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11.326 Schutzplätze
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Tiefbunker
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12 Stück
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13.592 Schutzplätze
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Stollen
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10 Stück
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19.200 Schutzplätze
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Dazu kommen noch ca. 400 Pionierstollen, die aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs stammen. Dabei handelt es sich um Stollen, die nicht ausbetoniert waren, sondern lediglich mit Holz abgestützt wurden. Diese Stollen sind aus Sicherheitsgründen heute nicht mehr zugänglich und größtenteils inzwischen auch verfüllt.
Des Weiteren gibt es noch weitere Schutzbauten oder Stollen, welche entweder nicht mehr in Zivilschutzbindung sind oder sich nicht in der Verwaltung des Bundes befinden. Dazu gehören auch die Bunker, die sich inzwischen in privater Hand befinden und eine Umnutzung erfahren haben.
Auf den folgenden Seiten stellen wir verschiedene Arten von Schutzbauten vor, aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs und aus der Zeit des Kalten Krieges. Diesen Bereich unserer Homepage werden wir immer wieder erweitern und ergänzen. Sollten Sie Informationen zu einem Schutzbauwerke haben oder sogar Zeitzeuge sein, dann nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.
Schutzbauten in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland gab es bis 2008 etwa 2.300 öffentliche Schutzräume. Die neueren Bauwerke sind zumeist Mehrzweckanlagen, die neben der Funktion als Schutzraum noch eine zivile Nutzung, zum Beispiel als Tiefgarage oder U-Bahn-Station haben. Diese öffentlichen Schutzräume befinden sich in der überwiegenden Mehrheit im Besitz des Bundes. Aufgrund der sich 1990 geänderten politischen Gegebenheiten hat der Bundesinnenministerim 2007 beschlossen, sich aus dem flächendeckenden Schutzraumkonzept zurückzuziehen. Viele Bunker werden verkauft oder einfach stillgelegt. Die Zuständigkeit für den Schutz vor Katastrophen obliegt den jeweiligen Länderparlamenten.
Ganz allgemein kann man sagen, dass diese Schutzbauten sich so gut wie ausschließlich in Großstädten befinden. Außerhalb davon stehen fast keine öffentlichen Schutzräume zur Verfügung. Aber auch hier haben sich die die sich veränderten politischen Gegebenheiten in der Schutzraumpolitik niedergeschlagen.
Schutzraumplätze im Vergleich*
Bundesland Berlin
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27.000 Schutzplätze |
3.400.000 Einw.
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Hamburg
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45.000 Schutzplätze
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1.700.000 Einw.
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München
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37.000 Schutzplätze
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1.300.000 Einw.
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Stuttgart
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65.530 Schutzplätze
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590.000 Einw.
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*Alle Werte Zirkaangaben
Die Zeit um einen Schutzraum für die Belegung vorzubereiten hängt maßgeblich von der aktuellen Benutzung ab. Diese Zeit wird unter anderem benötigt, um das notwendige Betriebspersonal zu verständigen und die Schutzräume für die Belegung vorzubereiten. Dazu gehört zum Beispiel der Aufbau von Betten.
Schutzraumbau bei unseren Nachbarn
In der Schweiz sowie Österreich gibt es beim Neubau von Wohnhäusern die Pflicht zur Errichtung eines privaten Schutzraumes. "Jeder und jedem ein Schutzplatz" lautet der Grundsatz des schweizerischen Bundesamtes für Bevölkerungsschutz. Landesweit gibt es dort über 270.000 Personenschutzräume, zudem 3.500 Schutzanlagen. Heute lassen sich über 95 Prozent der Bevölkerung in Schutzräumen unterbringen.