Im Jahr 1927 hatte die deutsche Reichsregierung beschlossen, Maßnahmen zur Durchführung des zivilen Luftschutzes zu treffen. Das Recht dazu war im Pariser Abkommen vom 22. Mai 1926 anerkannt worden.
Bereits nach dem Ersten Weltkrieg bildeten sich Vereine, die sich auf Grund der neuen Waffengattung „Luftwaffe“ mit den damit resultierenden neuen Gefahren aller Luftschutzfragen befassten. Am 29. April 1933 wurde der Reichsluftschutzbund (RLB) von Hermann Göring als öffentlicher Verband gegründet. Alle Vereine die sich mit dem Thema Luftschutz befasst hatten, wurden in diese Organisation eingegliedert. Der Reichsluftschutzbund unterstand dem Reichsluftfahrtministerium. An der Spitze stand immer ein aktiver General der Luftwaffe als Präsident. Nach Kriegsbeginn wurde der RLB zur Körperschaft des öffentlichen Rechts umgeformt und 1944 die NSDAP eingegliedert. Der RLB diente mit seinem engen Netz an Luftschutzwarten der praktischen und psychologischen Vorbereitung auf einen Luftkrieg, sowie der Anleitung des Selbstschutzes der Bevölkerung. Ein weiterer Aspekt war die damit verbundene politischen und polizeilichen Kontrolle der Bevölkerung.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden alle Einrichtungen und Organisationen die dem Luftschutz dienten verboten. Erst mit der Wiederbewaffnung 1952 der BRD wurde auch der Luftschutz wieder zu einem Thema. Man griff auf die Erfahrungen aus dem Zweiten Weltkrieg zurück und ergänzte sie mit´den Herausforderungen durch die Atombombe,