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Werkluftschutz

 

Ein bedeutender Teil des zivilen Luftschutzes war die Sparte des Werkluftschutzes. Dieser hatte zur Aufgabe, die durch Luftangriffe zu erwartende Schäden und die damit zu erwartenden Produktionsausfälle so gering wie möglich zu halten. Die gesetzliche Verpflichtung dazu ergab sich aus dem Luftschutzgesetz. Die Durchführung im Einzelnen wurden den Betrieben in Selbstverwaltung überlassen. Den wirkungsvollsten Schutz bot zweifelsohne ein Luftschutzstollen. Diese wurden ab 1933 allerdings nur in Gegenden mit Bergbau geplant. Die meisten Schutzbauwerke für die Betriebe wurden in geschützten Kellerbereichen auf dem Werksgelände vorgenommen. Damit solten auch kurze Wege gewähleistet werden, damit so wenig Arbeitszeit wie möglich bei einem Angriff verloren ging.  Die zentrale Aufgabe des baulichen Werkluftschutz war die Erhaltung der industriellen Produktion und die Sicherstellung der Versorgung, sowohl der kämpfenden Truppe als auch der Bevölkerung. Nachschub und Versorgung waren die erste Vorraussetzung für eine erfolgreiche Landesverteidigung. Die Betriebe wurden bereits 1937/38 durch das Luftschutzgesetz dazu verpflichtet, eine entsprechende Organisation und Ausbildung in ihrem Bereich aufzubauen. Auch die baulichen Voraussetzungen mussten dafür geschaffen werden. Dies geschah meist in Kellerräumen. Ganz selten wurden dafür Stollen gegraben. Dies geschah erst mit der Zunahme der Luftangriffe. 

(Das Bild oben stammt aus dem BW 51 Killesberg, wo eine Stabsstelle eingerichtet war)

 

Beschriftung in einem Stollen für die Einsatzkräfte des Werkluftschutzes