Die Alarmierung
Das Warnsystem basierte auf zwei Säulen:
Sirenenalarmierung (Weckeffekt)
Warnung über den Rundfunk (Information)
Nach dem Ertönen der über 80.000 Sirenen in der Bundesrepublik hätte die Bevölkerung entweder zum nächsten Rundfunkempfänger eilen müssen um dort die weiteren Verhaltensmaßnahmen zu erhalten, oder den nächsten Schutzraum aufzusuchen. Erstmals nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges ertönten am 27. Februar 1963 die Sirenen zur Probe. Die Probealarme wurden dann jeweils zwei Mal jährlich durchgeführt - bis 1989. Die Sirenensignale für die Warnung der Bevölkerung konnte nur von den Warnämtern gegeben werden, im Gegensatz für die Alarmierung der Feuerwehren bei Bränden. Die Warnämter hatten auch eine Vorrangschaltung gegenüber dem Feueralarm.
Gebaut und errichtet wurde hauptsächlich die Luftschutzsirene E57 (Ein-heitssirene 1957).Ihre Konstruktion ist weitgehendst identisch mit der im Zweiten Weltkrieg eingesetzten Sirene L141.Sie erzeugt eine Tonfrequenz von 420 Herz.
Mit der Wartung, dem Bau und dem Unterhalt der Sirenen und Leitungen war die Deutsche Bundespost betraut. Sie war auch für die Anmietung der Aufstellflächen verantwortlich.
Mit der Auflösung der Warnämter wurden die Sirenen, auch die Sirenen vom Bund überfüssig. Etwa 40.000 gab der Bund kostenlos an die Gemeinde ab. Der Stuttgarter Oberbürgermeister Rommel lehnte dieses Geschenk ab, da die Stadt sonst für den Unterhalt zuständig gewesen wäre. Der Bund musst deshalb in Stuttgart die Sirenen abbauen lassen. Es gibt in Stuttgart deshalb keine Alarmierung durch technische Anlagen für die Bevölkerung mehr.